Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs

Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs

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Credit: Blaulicht News

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Recording Date: Apr 16, 2020

Media Size: 3,500×2,333 Pixels

Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs

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